Bauprodukte, die seit dem 1. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden, müssen der EU-Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) entsprechen. Die EU-BauPVO regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt und legt Anforderungen an die Leistungserklärung und die CE-Kennzeichnung fest. Mit der CE-Kennzeichnung dokumentiert der Hersteller, dass er die Verantwortung für die Übereinstimmung des Bauprodukts mit der in der Leistungserklärung angegebenen Leistung sowie die Einhaltung aller einschlägigen europäischen Rechtsvorschriften übernimmt.